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Wissenschaft und Forschung

Hintergrund: Biobanken

In humanen Biobanken werden Proben aus dem menschlichen Körper, darunter Gewebe-, Zell- und Blut-, aber auch daraus isolierte Nukleinsäuren oder Proteine, systematisch gesammelt und langfristig aufbewahrt. Zusätzlich erfasst man medizinische Daten der Patienten/Probanden, von denen diese Proben stammen. Eine Biobank ist also die Verbindung einer umfangreichen Sammlung von biologischem Material mit den dazugehörenden medizinisch relevanten Informationen wie Alter, Krankengeschichte und Lebensumständen. Durch diese Verknüpfung ist es möglich, systematisch nach Ursachen und Mechanismen bestimmter Krankheiten zu suchen, was die Grundlage für die Entwicklung neuer und verbesserter Therapien darstellt.

Typen von Biobanken

Die Idee, menschliches Gewebe und Organe aufzubewahren, ist keineswegs neu. So gibt es vor allem an Universitäten anatomische und pathologische Sammlungen, die teils schon seit Jahrhunderten bestehen. Allerdings war es lange unmöglich, die Proben so zu lagern, dass sich deren biologische Eigenschaften nicht verändern. Das hat sich durch die Kryokonservierung, also das schnelle Einfrieren bei Temperaturen weit unter dem Gefrierpunkt, und durch die Entwicklung stabilisierender Substanzen geändert. Außerdem gibt es inzwischen Techniken, mit denen sich eine große Anzahl von Flüssig- und/oder Gewebeproben schnell analysieren lässt. Hinzu kommen die rasanten Fortschritte in der Computertechnologie, die die Speicherung und Verarbeitung von Daten erleichtern. All das hat dazu beigetragen, dass Biobanken heute als einer der großen Hoffnungsträger der Gesundheitsforschung des 21. Jahrhunderts gelten.

Probengewinnung

Unabdingbare Voraussetzung dafür, dass biologisches Material und die dazugehörigen Daten in einer Biobank aufgenommen werden dürfen, ist die freiwillige schriftliche Einwilligung des Patienten. Diese holt in aller Regel der behandelnde Arzt oder ein Mitarbeiter der Biobank ein, der die Patienten im Gespräch über den Sinn und Nutzen von Biobanken sowie das Prozedere informiert und damit der Aufklärungspflicht nachkommt, die Voraussetzung für die Einwilligung ist. Wichtig zu wissen ist, dass es sich bei den eingelagerten Proben fast immer um Körperflüssigkeiten oder Gewebe handelt, das primär zu diagnostischen Zwecken, z. B. bei einer Lungenspiegelung oder Blutabnahme, oder bei einer Operation gewonnen wurde. Anders gesagt: Für die Biobank wird zumeist kein zusätzliches Biomaterial gewonnen, sondern nur so genannte Restmengen verwendet – also biologisches Material, das bei einer aus akuten medizinischen Gründen notwendigen Prozedur übrigbleibt und ansonsten entsorgt würde. Gleiches gilt auch für Gewebe bzw. ganze Organe, die im Rahmen einer Transplantation entnommen werden. In manchen Fällen kann auch zusätzliches Biomaterial entnommen werden, sofern der Spender dem ausdrücklich zustimmt. Dies ist aber der Ausnahmefall und meist auf flüssige Biomaterialien wie Blut oder Urin beschränkt.

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